Studienvertretung
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Die Anmeldefrist für die zweiten Termine von Vorlesungsprüfungen des Wintersemesters 2011/12 läuft vom 27. Februar (09:00 Uhr) bis zum 2. März (12:00). Die Anmeldung ist über Univis möglich.
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Die Anmeldung ist ab heute möglich, vergesst nicht, bei der Suche das Sommersemester 2012 einzugeben. 
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Kleine frage. Ich trete jetzt zur VO KUKO 1 an. weiß univis automatisch, dass ich es nicht für die STEOP brauche, weil ich im alten Studienplan bin?
LG
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Studienvertretung
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Krissiehase;32140Kleine frage. Ich trete jetzt zur VO KUKO 1 an. weiß univis automatisch, dass ich es nicht für die STEOP brauche, weil ich im alten Studienplan bin?
LG Ja, da die Anmeldung zu den StEOP-Modulprüfungen nicht über Univis läuft und die Prüfungen schon heute und morgen stattfinden. 
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hey! ich hab ein kleines problem mit der prüfungsanmeldung...mein univis zeigt mir nämlich genau eine verfügbare prüfung (berufskunde) an! wie kann ich mich trotzdem für den 2. prüfungstermin von anderen lvs anmelden??
lg
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hast du e sommersemester 12 eingegeben?
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ich glaub du musst auch wenn sie vom WS sind schon SS12 eingeben 
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sieh an, sieh an, ihr habt recht!  hätt gedacht, dass man ws 2011 nehmen muss, damit man die richtigen lvs erwischt...aber danke!!! lg
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Genau, außer die Vorlesung Berufskunde: Übersetzen und Dolmetschen, die man unter dem WS 2011 findet, sind alle beim SS 2012 eingetragen.
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Hallo! Wollte fragen, ob schon der nächste Prüfungstermin für VOX Kommunikation und Translation bekannt ist? Danke und liebe Grüße!
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Wird die Prüfungswoche für die dritten Termine des WS wieder direkt nach den Osterferien stattfinden?
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sunshine2003;32195Wird die Prüfungswoche für die dritten Termine des WS wieder direkt nach den Osterferien stattfinden? Ja, vom 23. bis 27. April.
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Achtung - da ist eine Woche dazwischen!
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Daniela;32197Achtung - da ist eine Woche dazwischen! Upsi. Ich will mal wieder länger Ferien haben.
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Studienvertretung
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(Sagte sie nach einem Monat Semesterferien.) Aber nein, ich versteh dich nur zu gut.  Und mich ärgert diese blöde Woche schon auch sehr...
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Hallo! Ich habe eine dringende Frage: Also ich wollte mich grad für die Prüfung "Einführung in die Translationswissenschaft" anmelden, allerdings stand da dann "Es wurde die maximale Anzahl der Prüfungsantritte bereits erreicht." Es kann sein, dass ich mich bereits mehr als drei Mal (ich denke es wäre jetzt das 4. Mal) für die Prüfung angemeldet habe, angetreten bin ich bisher aber "nur" zwei Mal. Ich kann mich noch erinnern, dass ich mich zum 1. Termin des WS 2011/2012 angemeldet habe, allerdings bin ich dann nicht angetreten. Es war aber dann zu spät, mich wieder abzumelden, da die Abmeldefrist bereits abgelaufen war. Was kann ich jetzt tun?  Soll ich mich für die Prüfung anmelden, als wäre es ein (4.) kommissioneller Antritt? Das würde aber ja nicht wirklich stimmen, da ich ja jetzt erst das dritte Mal richtig antreten würde. Bitte helft mir, morgen ist die Anmeldefrist ja schon zu Ende. DANKE schonmal und LG, Consi
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Schreib dem SSC eine Email und erklär die Situation! Die könnten dich für die Anmeldung wieder freischalten!
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Danke für die schnelle Antwort und den Tipp! Ich hab denen jetzt geschrieben. Hoffentlich klappt`s.
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Ein „nicht erschienen“ zählt nicht als Prüfungsantritt! Es darf höchstens eine Prüfungssperre für den nächsten Prüfungstermin verhängt werden, aber ein Nicht-Erscheinen kommt einem Prüfungsantritt definitiv nicht gleich. Weil das nicht ganz klar aus dem Studienrecht hervorgeht, hat die Studienpräses diesen Zusatz extra hinzugefügt: StudienpräsesDie Studierenden haben die Pflicht … sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden (Konsequenzen siehe § 11 Abs 3 des studienrechtlichen Teils der Satzung. Einem Studierenden, der sich nicht rechtzeitg abmeldet, darf allerdings ein unabgemeldeter Nicht-Antritt zu einer Prüfung nicht auf die Zahl der zulässigen Wiederholungen angerechnet werden.); Schick uns bitte eine E-Mail mit deinen Daten (Name, Matrikelnummer, Studienplan, …), wir setzen uns dann mit dem Studienservicecenter in Verbindung und versuchen, das zu klären. 
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hi zusammen,
ich hab dazu auch noch eine frage. kann ich mich von einer prüfung nur über univis abmelden (die frist ist ja schon abgelaufen, oder?) oder kann ich dem lehrenden auch eine email schreiben, damit ich nicht für den nächsten termin eine sperre bekomme?
lg violeta
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Violeta888;32348hi zusammen,
ich hab dazu auch noch eine frage. kann ich mich von einer prüfung nur über univis abmelden (die frist ist ja schon abgelaufen, oder?) oder kann ich dem lehrenden auch eine email schreiben, damit ich nicht für den nächsten termin eine sperre bekomme?
lg violeta Per E-Mail sollte das auch noch funktionieren, wenn es nicht allzu knapp vor der Prüfung ist. Die Lehrperson kann dich über Univis wieder abmelden. Wenn das nicht geschieht, dann könntest du nach deinem versäumten Antritt dem Studienservicecenter (SSC) ein E-Mail schreiben – üblicherweise wird die Sperre für den nächsten Termin aufgehoben, wenn du das SSC darum bittest.
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Sanja;32277Ein „nicht erschienen“ zählt nicht als Prüfungsantritt! Es darf höchstens eine Prüfungssperre für den nächsten Prüfungstermin verhängt werden, aber ein Nicht-Erscheinen kommt einem Prüfungsantritt definitiv nicht gleich. Weil das nicht ganz klar aus dem Studienrecht hervorgeht, hat die Studienpräses diesen Zusatz extra hinzugefügt: StudienpräsesDie Studierenden haben die Pflicht … sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden (Konsequenzen siehe § 11 Abs 3 des studienrechtlichen Teils der Satzung. Einem Studierenden, der sich nicht rechtzeitg abmeldet, darf allerdings ein unabgemeldeter Nicht-Antritt zu einer Prüfung nicht auf die Zahl der zulässigen Wiederholungen angerechnet werden.); Schick uns bitte eine E-Mail mit deinen Daten (Name, Matrikelnummer, Studienplan, …), wir setzen uns dann mit dem Studienservicecenter in Verbindung und versuchen, das zu klären.  Das heißt doch auch, dass man dann keine negative Beurteilung dafür bekommen darf, oder?
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Ja. Du kannst für eine Leistung, die du nicht erbracht hast, nicht negativ beurteilt werden. Einige Lehrende wissen das leider (noch immer) nicht. 
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