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Übergang von Bakk/BA zu MA im WS 09 Optionen · Ansicht
Michael
#1 Gepostet : Dienstag, 25. August 2009 20:23:09




Posts: 2.907
Mitglied seit: 01.07.2008
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wie viele von euch wahrscheinlich noch wissen, gab es letztes Semester einige Probleme beim Übergang der neuen Masterstudierenden vom Bakkalaureats- bzw. Bachelorstudium zum Masterstudium. Aufgrund der gesetzlichen Lage, darf niemand mit dem Masterstudium beginnen, solange das jeweilige Bakk- bzw. BA-Studium nicht offiziell als abgeschlossen gilt. Wir am Zentrum haben da ja aber leider eine Sondersituation mit den Bakk- und PIK-Prüfungen, deren Durchführung und Benotung so lange dauert, dass das Studium oft erst bereits nach Semesterbeginn als abgeschlossen deklariert werden kann.

Da man sich aber bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Übungen und Seminare) zu Beginn des Semesters anmelden muss und das nur kann, wenn man bereits für das Masterstudium inskribiert ist, ergibt sich daraus das Problem, dass man fast keine Lehrveranstaltungen im 1. Semester besuchen kann. Wir haben im letzten Semester heftig mit der Studienprogrammleitung über dieses Problem diskutiert und waren schließlich alle gemeinsam mit der Studienpräses beim Rektorat, um eine Lösung zu finden.

Zum einen soll ab sofort ein zusätzlicher Termin für die Bakk- und PIK-Prüfungen im Juli abgehalten werden. Damit soll Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, früh genug zur Prüfung antreten zu können, um später keine terminlichen Probleme zu bekommen. Zum anderen muss aber auch garantiert werden, dass Studiernde, die zum September-Termin antreten, regulär mit dem Masterstudium beginnen können. Dafür sollen Lehrveranstaltungen später im Semester geblockt stattfinden, sodass Studierende, die sich noch bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist inskribieren können, diese besuchen und so genug ECTS-Punkte in diesem Semester sammeln können. Wir haben immer wieder unsere Bedenken bezüglich möglicherweise auftretenden Problemen bei der Umsetzung dieser Idee aufmerksam gemacht, leider stand bislang noch nichts Fixes fest.

Wir wurden nun von der SPL über die Regelung für das Wintersemester 2009 informiert. Wir haben die daraus resultierende Situation analysiert und möchten euch hiermit über alles informieren.


Masterstudium Übersetzen
Erstsemestrige des Masterstudiums Übersetzen, die aufgrund der Bakkalaureatsprüfungen bzw. PIK-Prüfungen vom Zentrum für Translationswissenschaft zu Beginn des Semesters noch nicht offiziell ihr Bakkalaureats- bzw. Bachelorstudium abgeschlossen haben, können im 1. Semester folgende Lehrveranstaltungen besuchen:

LV-Typ, LV-Titel, Semesterwochenstunden, ECTS-Punkte

VO Einführung in die Übersetzungswissenschaft 1, 1
VO Berufskunde: Übersetzen 1, 1
VO Forschungsmethodik 2, 2
UE Informations- und Wissensmanagement 1, 2
UE (Übersetzungsmanagement,) Übersetzungstechnologien, Terminologie-Management 1, 2
UE Lokalisierung, Übersetzen von Webseiten 1, 2
UE Kreatives Schreiben 1, 2
UE Formulieren, Textverständlichkeit und Revision von Texten 1, 2
VO Institutionelle Kommunikation 2, 2
VO Rechtsterminologie und Übersetzen 2, 2
und zwei Übungen Film- und Medienübersetzen 4, 8

(die aufgezählten Übungen finden geblockt ab Dezember statt)

Wer innerhalb der Mindeststudienzeit mit dem Studium fertig werden will, muss in den darauffolgenden Semestern in jedem Semester jeweils eine Übung Übersetzen von Sachtexten pro Sprache absolvieren und darauf achten, insgesamt auch noch zwei Übungen Fachübersetzen bzw. Literaturübersetzen (abhängig vom Schwerpunkt) pro Sprache einzubauen. Theoretisch ist so ein Studiumabschluss innerhalb der Mindeststudiendauer möglich und wenn man nicht großes Pech hat, nie in Übungen reinzukommen (was im Masterstudium aber nicht ein allzu großes Problem sein sollte), auch praktisch durchaus durchführbar.


Masterstudium Dolmetschen
Erstsemestrige des Masterstudiums Dolmetschen, die aufgrund der Bakkalaureatsprüfungen bzw. PIK-Prüfungen vom Zentrum für Translationswissenschaft zu Beginn des Semesters noch nicht offiziell ihr Bakkalaureats- bzw. Bachelorstudium abgeschlossen haben, können im 1. Semester folgende Lehrveranstaltungen besuchen:

LV-Typ, LV-Titel, Semesterwochenstunden, ECTS-Punkte

VO Einführung in die Dolmetschwissenschaft 1, 1
VO Berufskunde: Dolmetschen 1, 1
VO Forschungsmethodik 2, 2
VO Institutionelle Kommunikation 2, 2
UE Basiskompetenz Dolmetschen 2, 4 (Die Übung im Dezember!)
UE Stimmbildung, Sprechtraining, Rhetorik 1, 2
VO Rechtsterminologie und Übersetzen 2, 2
und vier Übungen Film- und Medienübersetzen 8, 16

(die aufgezählten Übungen finden geblockt ab Dezember statt)

Die Übungen Film- und Medienübersetzen werden angerechnet für die Übungen des Moduls Kombinationsfächer, also für die Übungen „Übersetzen von Fachtexten“ und „Übersetzen von Sachtexten“. Diese werden also komplett durch Film- und Medienübersetzen-Übungen ersetzt. Natürlich könnt ihr euch ab dem 2. Semester ganz normal zu Fachtexten- und/oder Sachtexten-Übungen anmelden, allerdings könnt ihr dann im 1. Semester nicht mehr die mindestens 30 ECTS-Punkte erreichen, die man durchschnittlich braucht, um das Studium in der Mindeststudienzeit (4 Semester) zu absolvieren.

Es stellt sich von unserere Seite die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Regelung, da die Übungen zum Medien- und Filmübersetzen alle im Dolmetschen-Studienplan vorgesehenen Übungen zum Übersetzen von Fachtexten und Übersetzen von Sachtexten ersetzen. Sprachspezifische Übungen werden so durch sprachübergreifende Übungen ausgetauscht.

Beim Studium Dolmetschen mit dem Schwerpunkt Dialogdolmetschen gibt es ein Problem:
Durch den Schwerpunkt Dialogdolmetschen werden im Masterstudium Dolmetschen insgesamt 28 ECTS-Punkte durch Konsekutivdolmetschen-Übungen verlangt. Man muss also mindestens drei Konsekutivdolmetschen-Übungen in einer Sprache (3 x 4 = 12 ECTS-Punkte), vier Konsekutivdolmetschen-Übungen in der anderen Sprache (4 x 4 = 16 ECTS-Punkte) absolvieren. Wenn man nun im ersten Semester nicht die Möglichkeit hat, Konsekutivdolmetschen-Übungen zu besuchen, kann man das Studium nur noch dann in der Mindeststudienzeit abschließen, wenn man in einem Semester mindestens zwei Konsekutivdolmetschen-Übungen in derselben Sprache (plus mindestens eine Konsekutivdolmetschen-Übung in der anderen Sprache) parallel besuchen kann. Bei Sprachen, in denen pro Semester nur eine Konsekutivdolmetschen-Übung oder hin und wieder gar keine angeboten wird bzw. werden kann, ist das Studium dann nicht mehr in der Mindeststudienzeit (4 Semester) abschließbar.

Bei diesem Punkt und auch allgemein stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit eines Masterstudiums Dolmetschen, das auf 4 Semester angesetzt ist, allerdings Studierenden in nur 3 Semestern eine dem akademischen Grad entsprechende Dolmetschkompetenz vermitteln soll. Das Studium basiert bereits auf einem 6-semestrigen Studium zur Transkulturellen Kommunikation, in Rahmen dessen Studierende auf Dolmetschen vorbereitet werden, das tatsächliche Dolmetschen-Studium dann mit einem Semester ohne Möglichkeit, Dolmetschen zu erlernen und zu üben, beginnen zu lassen, ist unserer Meinung nach Unsinn.

Nachdem wir uns intensiv mit dieser Regelung beschäftigt haben, wollen wir Folgendes feststellen: Die Regelung ist an sich nicht so schlecht, wie wir befürchtet hatten. Allerdings gibt es aus unserer Sicht ein großes Problem beim Masterstudium Dolmetschen, in dem man laut der Regelung im 1. Semester nicht dolmetschen kann.

Unsere wichtigste Forderung ist also ganz klar: Man muss im 1. Semester dolmetschen dürfen!

Wir werden uns noch weiter mit der Regelung befassen und versuchen, alle möglichen Fälle zu bedenken und alle eventuell auftretenden Probleme zu sammeln. Wir möchten natürlich auch eure Meinung wissen. Wir sind auf euer konstruktives Feedback angewiesen. Was haltet ihr von der Regelung? Wo seht ihr Probleme? Wie könnte man sie verbessern?

Wir werden alle Fragen, Kritik und Beschwerden sammeln, diskutieren und an die SPL weiterleiten. Am 10. September haben wir unser nächstes Treffen mit der SPL, dort können wir dann alles besprechen, was hier diskutiert wurde.


Edit: Link zur Umfrage und zum Thread über eine eventuelle Protestaktion
kletterpflanze
#2 Gepostet : Dienstag, 25. August 2009 21:43:47


Posts: 69
Mitglied seit: 07.09.2008
Wie ich befürchtet habe.....wir verlieren ein Semester!

Mein Feedback: das ist unter aller Kritik, es ist illegal und die SPL ist ganz einfach unfähig, einen Studienplan umzusetzen! WIR Studierende, die in diesem Semester beginnen, verlieren EIN GANZES SEMESTER....viele von uns haben studiert wie verrückt, um alles in der Mindeststudienzeit über die Bühne zu kriegen...so geht es nicht!

Ich werde die Medien informieren (wir standen ja schon mal in der Zeitung) und die Sache an den Studentenanwalt weiterleiten.

Warum hat dieser Juli-Termin nicht schon in diesem Jahr angeboten werden können? Ist sich diese (inkompetente) SPL darüber im Klaren, dass die uns in unsere Studien- und auch in unsere Lebensplanung reinpfuschen? Ich bin echt rasend....und, liebe STRV, ihr versucht zwar immer, auch alles immer so positiv wie möglich darzustellen, die Situation ist aber INDISKUTABEL!!! Ich habe von solchen Problemen noch bei keinem anderen Studium gehört, immer nur an unserem Zentrum. Das kann nicht die endgültige Lösung sein.

Sollten sich ausreichend Studenten finden lassen, bin ich auf eine/n Aufstand/Protestaktion...diese Lösung ist absolut unbefriedigend!

Sunny
#3 Gepostet : Dienstag, 25. August 2009 22:08:02


Posts: 233
Mitglied seit: 22.08.2008
Jaaaaa ... das ist eine Riesenfrechheit!

Die SPL ist sowas von unfähig!Keine Ahnung ob die überhaupt denken können!

Ich wär sofort zu einer Protestaktion oder Streik bereit!

Und die Idee von Kletterpflanze mit den Medien und Studienanwalt find ich super!Nur mit Druck erreicht man was!
Michael
#4 Gepostet : Dienstag, 25. August 2009 22:13:58




Posts: 2.907
Mitglied seit: 01.07.2008
Wir verstehen natürlich euren Ärger. Wie schon geschrieben, sind auch wir nicht mit der Regelung zufrieden. Es ist nur so, dass wir uns nicht nur einfach ärgern wollen, sondern versuchen wollen, aktiv etwas zu ändern und unseren Einfluss so gut wie möglich zu nutzen. Wir wollen nichts schönreden, wir wollen uns aber auch nicht in eine hirn- und ergebnislose Panik hineinsteigern.

Sollte sich bis zum 10. September, wo wir diese Regelung im Detail mit der SPL besprechen werden (bislang haben wir von der SPL nur eine Liste mit den geblockten Lehrveranstaltungen und den Hinweis auf Anrechenbarkeit der Film- und Medienübersetzen-Übungen bekommen), keine Lösung ergeben, die vertretbar ist, werden wir natürlich entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Bei unserem Termin mit dem Rektorat wurde uns versprochen, dass ein reibungsloser Einstieg in das Masterstudium möglich sein wird. Wir haben bereits damals des Öfteren auf die Problematik beim Studium Dialogdolmetschen hingewiesen. Damals wurde dann auch festgestellt, dass man das Studium ohne Dolmetschen-Übungen im 1. Semester kaum in der Mindestzeit abschließen kann. Die SPL scheint das allerdings bislang nicht erkannt oder wieder vergessen zu haben (oder es gibt hier noch eine Regelung, über die wir noch nicht informiert wurden).

Wir sind gerne bereit, die Studierendenanwaltschaft einzuschalten bzw. uns direkt an das Rektorat zu wenden, um aufzuzeigen, dass das Versprechen vom letzten Semester nicht eingehalten wurde. Von Einzelaktionen möchten wir euch abraten, da dadurch nur noch mehr Chaos entsteht und eine gemeinsame Aktion mit allen teilnehmenden Studierenden und uns als Studienvertretung besser geplant werden kann und mehr Wirkung hat.
Roland
#5 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 00:53:15




Posts: 1.017
Mitglied seit: 26.01.2009
Wir werden der SPL heute in einer Mail die Probleme und die Notwendigkeit eines Treffens Anfang der nächsten Woche erläutern, in dem wir gemeinsam nach möglichen Alternativen suchen wollen. Wenn keine gefunden werden bzw. diese von der SPL abgelehnt werden, werden wir gemeinsam mit euch eine passende Antwort in Form einer - gegebenfalls auch medial begleiteten - Protestaktion oder etwas Ähnlichem erarbeiten. Aus diesem Grund haben wir auch eine entsprechende Umfrage hier im Forum gestartet, um zu klären, inwieweit eine mögliche Protestaktion der Studierenden eure Unterstützung fände.
ugo
#6 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 02:41:29


Posts: 49
Mitglied seit: 17.10.2008
Michael schrieb:

vier Übungen Film- und Medienübersetzen 8, 16

Die Übungen Film- und Medienübersetzen werden angerechnet für die Übungen des Moduls Kombinationsfächer, also für die Übungen „Übersetzen von Fachtexten“ und „Übersetzen von Sachtexten“. Diese werden also komplett durch Film- und Medienübersetzen-Übungen ersetzt. Natürlich könnt ihr euch ab dem 2. Semester ganz normal zu Fachtexten- und/oder Sachtexten-Übungen anmelden, allerdings könnt ihr dann im 1. Semester nicht mehr die mindestens 30 ECTS-Punkte erreichen, die man durchschnittlich braucht, um das Studium in der Mindeststudienzeit (4 Semester) zu absolvieren.

Was haltet ihr von der Regelung? Wo seht ihr Probleme? Wie könnte man sie verbessern?


Zum Masterstudium Dolmetschen:
Laut der Aufzählung kommt man mit den vier Übungen Film- und Medienübersetzen auf 16 ECTS und somit auf gesamt 30 ECTS, die im 1. Semester absolviert werden können.
Können durch Film- und Medienübersetzen nur die Übungen „Übersetzen von Fachtexten“ und „Übersetzen von Sachtexten“ ersetzt werden oder auch die anderen LVen des Moduls Kombinationsfächer?
Falls mein Studienplan noch aktuell ist, sind beim Schwerpunkt Konferenzdolmetschen in diesem Modul 2 Stunden UE Sachtexte, 4 Stunden UE Fachtexte und die VOR Rechtsterminologie vorgesehen. Beim Schwerpunkt Dialogdolmetschen 2 Stunden UE Sachtexte, 2 Stunden UE Fachtexte, sowie die VOR Rechtsterminologie und 2 Stunden UE Rechtstexte. Werden die anderen Fächer auch angerechnet (- wieso stehen sonst 4 UEn Film- und Medienübersetzen auf der Liste)? In jedem Fall scheinen die 16 ECTS für die LVen des Modul Kombinationsfächer schwer zu erreichen, da lt Studienplan dieses Modul (wegen der einen VOR) nur 14 ECTS umfasst. Womit man dann auch nicht mehr auf LVen mit gesamt 30 ECTS kommt, die im 1. Semester absolviert werden dürfen...

Generell halte ich es für ziemlich schwierig, in 3 Semestern Dolmetschen zu lernen. Wenn man in 4 Semestern fertig werden will, muss man in diesen 3 Dolmetsch-Semestern auch noch die Masterarbeit unterbringen. Für die Masterarbeit und das dazugehörige Forschungsseminar gibt es 26 ECTS (und dann noch 2 für die Masterprüfung), womit das 4. Semester (fast) "voll" wäre; also bleiben nach ECTS-Logik das 2. und 3. Semester, um Dolmetschen zu lernen...

Wenn man im 1. Semester nicht Dolmetschen darf, bringt das Probleme bei der Anmeldung zum Praktikum, da diese zB für das SoSe in der ersten Hälfte des WS stattfindet und man in diesem Fall zu Beginn des 2. Semesters im Master nicht die notwendigen 4 DolmetschUEn (in der Sprache, in der man das PR machen will) vorweisen kann um das PR im 3. Semester besuchen zu dürfen. Wenn man sich erst im 3. Semester im Master (- falls man im 2. Semester 4! DolmetschUEen in einer Sprache absolvieren konnte oder es eine Ausnahmeregelung gibt -) für das Praktikum anmelden kann und dieses dann im 4. Semester besucht, kann dies die Anmeldung für die Modulprüfung verzögern, da man bei der Anmeldung zur Modulprüfung das Praktikum bereits absolviert haben muss (- Nachreichfristen gibt es auch nicht mehr für alle Modulprüfungstermine...).
Pipike
#7 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 09:04:47


Posts: 4
Mitglied seit: 01.12.2008
Tja, schön, dass man auf die ganzen Probleme erst jetzt draufkommt, zumal es für mich, genau so wie für viele andere, die mit mir den Bakk gemacht haben, zu spät ist!!!!!!! Ich habe ein Semester Verloren! Ich kenne da einige Studenten, die wegen diesem Problem in schwere Depressionen gefallen sind und sich von unserer Uni verabschiedet haben.

Das, was zur Zeit auf unserer FolterUni passiert, ist wirklich eine Frechheit, am liebsten würde ich die Zuständigen anklagen! Ich habe meine Studienbeihilfe verloren und musst zusätzlich noch Studiengebühren zahlen, obwohl ich ja den Bakk bestanden habe, nur hat sich dann alles so sehr verzögert dass ich dann nicht zum Master inskribieren konnte.

Das ist eine bodenlose Frechheit, dass man von einem Tag auf den anderen beschließt, einfach keine Prüfungen mehr für den Master machen zu können! Wie immer war das einfach nur unüberlegt von der SPL was sie gemacht haben. Ich glaube, wenn sie wirklich gewollt hätten, hätten sie was ändern können (trotz der Gesetzeslage). Ich habe eine Freundin, die auf der TU studiert, ist noch lang nicht mit dem Bakk fertig und macht schon Prüfungen aus dem Master, die ihr dann angerechnet werden! Was soll das? Wieso geht das nicht bei uns?

Ich hatte an unserer Uni sowieso schon öfter das Gefühl, als würde man gegen uns arbeiten, statt mit uns! Und dieser Vorfall hat mir den Rest gegeben!

Jetzt hab ich meinen Frust einfach mal freien Lauf gelassen, und das ist gut so... wenns eine Demo gibt, bin ich dabei!
aaliyah
#8 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 11:06:28


Posts: 126
Mitglied seit: 29.08.2008
Also ganz ehrlich..
Richtig fair und richtig reibungslos wird es erst dann, wenn die "Abschlussprüfungen" à la PIK und BAKK Prüfung ganz abgeschafft werden. Bis dahin wird es doch immer Anrechnungen und Blöcke und ähnliche Notlösungen geben, die, wenn auch nur wenigen Studierenden wie beispielsweise den Berufstätigen, zusätzliche Probleme bereiten.

Ich hab mich persönlich mit diesem Semester schon vom Zentrum verabschiedet und gewechselt, weils mir ehrlich gesagt zu bunt geworden ist, aber wenn ich mir die Situation so anschaue, und auch wie engagiert die StV dafür kämpft, dass es irgendwann doch noch fair wird, seh ich fast keine andere Lösung, als dass der Studienplan nooooochmals geändert wird und der ganze Aufbau überarbeitet wird, auch wenn es dann nur noch zum Lachen wäre.

lg und Danke für die Bemühungen
Michael
#9 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 15:30:57




Posts: 2.907
Mitglied seit: 01.07.2008
Wir haben der SPL geschrieben, alle uns bislang bekannten Probleme aufgezählt und mit den Argumenten der Mindeststudiendauer, der Masterarbeit und der notwendigen Übung noch einmal darauf hingewiesen, dass man im Dolmetschen-Studium von Anfang an dolmetschen muss. Außerdem haben wir um einen Termin noch vor unserem regulären Termin am 10. September (es gibt schließlich auch noch viele andere Dinge zu besprechen) gebeten. Sollten wir nächste Woche noch niemanden von der SPL erreicht haben, müssen wir uns direkt an das Rektorat etc. wenden. Es bleibt keine Zeit zu verlieren.
wasserpfeife
#10 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 16:53:42


Posts: 76
Mitglied seit: 21.10.2008
Michael schrieb:
Wir verstehen natürlich euren Ärger. Wie schon geschrieben, sind auch wir nicht mit der Regelung zufrieden. Es ist nur so, dass wir uns nicht nur einfach ärgern wollen, sondern versuchen wollen, aktiv etwas zu ändern und unseren Einfluss so gut wie möglich zu nutzen. Wir wollen nichts schönreden, wir wollen uns aber auch nicht in eine hirn- und ergebnislose Panik hineinsteigern.


Ich glaube nicht, dass es sich hier um eine hirnlose Panik handelt. So eine Reaktion seitens der Studierenden ist meiner Meinung nach mehr als angebracht, denn vielleicht wird man dann ENDLICH auf uns aufmerksam.
Ich blicke nicht mehr durch. Ich habe angefangen Übersetzen und Dolmetschen zu studieren und musste erfahren, dass das Studium eigentlich nichts mit dem Titel zu tun hat - das ist nun mal so und das wird wohl auch niemand bestreiten. Es werden irgendwelche Dinge eingeführt und die Studenten werden nicht einmal gescheit drüber informiert - aber das ist jetzt was anderes.
Ich selbst plane beim nächsten PIK-Termin nach dem WS 09/10 anzutreten. Da liegt überhaupt nur ein Monat zwischen den zwei Semestern, nach dem Sommersemester sind es immerhin 3 volle (!) Monate.. und nicht einmal da schafft man es, irgendwas zu ändern. Ich will ENDLICH mit meinem Studium fertigwerden.. ich würde mit meinem MA Studium wahrscheinlich auch schon jetzt anfangen, müsste ich nicht ständig auf Englisch-Übungen warten. Wegen einer (!) E-UE muss ich mein Toleranzsemester ausschöpfen. Ich will meinen BA machen, danach das MA Studium und bitte endlich weg von diesem Zentrum. Die Stimmung bei uns ist sowieso schon auf einem Tiefpunkt, der schlimmer nicht sein könnte, und jetzt noch sowas. Mir kommt leider sehr oft vor, dass man uns nicht ernst nimmt. Man hört uns halt zu, aber es passiert nichts. Bzw. einfach nur ZU WENIG!

Ich bin gerne bereit bei einer Protestaktion dabei zu sein. Eine Protestaktion ist mehr als angebracht - ich habe es satt, dass die STV immer auf nett zur SPL rennen muss (da tut ihr mir echt schon leid), und trotzdem passiert nichts. Immerhin ist die STV unsere offizielle Vertretung, sie setzen sich für unsere Recht ein, aber das scheint der SPL ja wurscht zu sein. Anscheinend wird man als Student auf diesem Zentrum nicht ernst genommen...

Ich bin für eine rasche Lösung. Sollte es nicht dazu kommen, sollten wir wirklich den Studentenanwalt einschalten.. und die Medien werden dann sicher auch was davon mitbekommen - immerhin sind wir eine der meistbelegten Studienrichtungen der Universität Wien. Wir sind eine breite Masse - wir müssen nur herausfinden, wie wir am besten auf uns aufmerksam machen.

LG
Katharina
#11 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 18:29:55




Posts: 401
Mitglied seit: 26.04.2009
Wasserpfeife schrieb:
Mir kommt leider sehr oft vor, dass man uns nicht ernst nimmt. Man hört uns halt zu, aber es passiert nichts. Bzw. einfach nur ZU WENIG!

Ich bin gerne bereit bei einer Protestaktion dabei zu sein. Eine Protestaktion ist mehr als angebracht - ich habe es satt, dass die STV immer auf nett zur SPL rennen muss (da tut ihr mir echt schon leid), und trotzdem passiert nichts. Immerhin ist die STV unsere offizielle Vertretung, sie setzen sich für unsere Recht ein, aber das scheint der SPL ja wurscht zu sein. Anscheinend wird man als Student auf diesem Zentrum nicht ernst genommen...


Ja, du hast Recht, wir als Studentinnen und Studenten sind leider nur zu oft das schwächste Glied in der Kette, aber genau darum ist es wichtig, dass wir uns alle zusammen engagieren und uns umsetzbare Lösungen überlegen. Die Aufregung und der Ärger sind natürlich angebracht und verständlich (mich betrifft das z.B. dieses Semester selbst), allerdings hat es wenig Sinn uns gegenseitig zu zerfleischen. Diese Energie sollten wir lieber in die Lösung des Problemes investieren.

Wenn ihr also irgendwelche Ideen oder Vorschläge habt, ist hier der Platz dafür. Zum ersten Abregen und Rauslassen von Ärger, Wut, Frust etc. haben wir unseren großen Frust-Suder-Heul-Thread (http://forum.stv-translation.at...rustSuderHeulThread.aspx) an anderer Stelle hier im Forum.
Hanna
#12 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 18:52:29


Posts: 13
Mitglied seit: 15.10.2008
hallo!

ich trete auch ende september zur pik-prüfung an.
meine frage: soll ich die studiengebühr einzahlen, obwohl noch kein ergebnis bis oktober feststeht?
die oben aufgezählten LV-s können auch dann absolviert werden, wenn man noch nicht offiziell im masterstudium inskribiert ist? un diese können nur im dezember besucht werden? habe ich das richtig verstanden?

lg
Helena
#13 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 19:10:35




Posts: 987
Mitglied seit: 22.04.2009
Hanna schrieb:
meine frage: soll ich die studiengebühr einzahlen, obwohl noch kein ergebnis bis oktober feststeht?
die oben aufgezählten LV-s können auch dann absolviert werden, wenn man noch nicht offiziell im masterstudium inskribiert ist? un diese können nur im dezember besucht werden? habe ich das richtig verstanden?


Ja, diese LVs werden erst im Dezember angeboten. Um teilnehmen zu dürfen, musst du bereits im Masterstudium inskribiert sein. (Deswegen fangen sie erst im Dezember an. Bis dorthin wird das ganze Administrative erledigt sein.)

Bezüglich des Einzahlens der Studiengebühr, siehe bitte hier:
http://forum.stv-transla...engebuhren--Master.aspx


rettet_fridolin
#14 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 19:18:37


Posts: 152
Mitglied seit: 11.09.2008
Erst mal vielen Dank dafür, dass ihr diese Informationen hier veröffentlicht - auf der Zentrumsseite ist - mal wieder - weit und breit keine Information, und die Lehrenden wissen anscheinend auch noch nichts von ihrem Glück, die meisten der hier angegebenen Blockübungen (bis auf Medienübersetzen) sind im Vorlesungsverzeichnis bereits als wöchentliche Veranstaltungen eingetragen.

Nun hätte ich noch zwei Fragen: Werden die Blocklehrveranstaltungen zusätzlich angeboten, oder statt der wöchentlichen? Zusätzlich kann ich mir rein finanziell nicht vorstellen, also werden die wöchentlichen wohl dieses Semester nicht angeboten.
Ich stelle mir diese Umsetzung sehr interessant vor, die Lehrenden müssen ihre Terminpläne auf den Kopf stellen, alle Räume werden drei- und vierfach besetzt sein, und die Studierenden, wenn sie wirklich alle empfohlenen Veranstaltungen in einem Semester - besser gesagt in eineinhalb Monaten besuchen - mit Vor- und Nachbereitungen bzw. Lernen 48-Stunden-Tage einführen müssen...
Darunter werden wohl diejenigen, die bereits im Master sind auch etwas leiden. An dieser Stelle sehe ich eigentlich ein großes Entgegenkommen vonseiten der SPL gegenüber den frischen Bakk.-Absolventen. (Ich weiß, die Bakk.-Absolventen können nichts dafür, dass es keinen Juli-Termin gab - aber diejenigen, die bereits im Master sind, auch nicht.)

Nun meine zweite Frage: was erwartet ihr diesbezüglich noch an Änderungen? Möchtet ihr, dass auch die Dolmetsch- und Übersetzungsübungen geblockt werden? Denkt bitte an die Umsetzbarkeit (Termine und Räume, Kapazitäten der Lehrenden und Studierenden) und auch an diejenigen, die bereits im Master sind.

Die einzig sinnvolle Lösung wäre vermutlich, alle Studierenden, die die Bakk.-Prüfung absolviert haben, ob bestanden oder nicht, zunächst als Masterstudierende zu behandeln, und von Semesterbeginn an wöchentliche Lehrveranstaltungen abzuhalten, an denen dann alle teilnehmen dürfen.

Alles andere führt in meinen Augen nur zu Chaos und Unzufriedenheit auf allen Seiten.

Liebe Grüße,

rettet_fridolin
Kaja
#15 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 19:47:49


Posts: 98
Mitglied seit: 28.08.2008
Danke, dass ihr so schön aufgelistet habt, welche LVs wir im 1.Semester besuchen können! Das ist eine große Hilfe für mich.
Ich werde den MA Übersetzen machen, kann mich aber erst im November (sag ich jetzt mal) inskribieren, wegen der PIK. Aber die VO Forschungsmethodik zum Beispiel findet nur an einem Tag statt, und zwar Anfang Oktober. Jetzt bin ich da offiziell noch keine MA-Studentin... kann ich mich trotzdem reinsetzen und am Ende die Prüfung machen, wenn ich mich im November noch inskribiere? Weil für die VO anmelden kann ich mich ja auch nicht über Univis, weil ich noch nicht inskribiert bin.
Ich will nämlich nicht den ganzen Tag in der VO sitzen und dann darf ich sowieso nicht zur Prüfung antreten oder so.

Kann mir das jemand beantworten?
Roland
#16 Gepostet : Mittwoch, 26. August 2009 22:47:38




Posts: 1.017
Mitglied seit: 26.01.2009
rettet_fridolin schrieb:
Nun meine zweite Frage: was erwartet ihr diesbezüglich noch an Änderungen? Möchtet ihr, dass auch die Dolmetsch- und Übersetzungsübungen geblockt werden? Denkt bitte an die Umsetzbarkeit (Termine und Räume, Kapazitäten der Lehrenden und Studierenden) und auch an diejenigen, die bereits im Master sind.

Die einzig sinnvolle Lösung wäre vermutlich, alle Studierenden, die die Bakk.-Prüfung absolviert haben, ob bestanden oder nicht, zunächst als Masterstudierende zu behandeln, und von Semesterbeginn an wöchentliche Lehrveranstaltungen abzuhalten, an denen dann alle teilnehmen dürfen.

Alles andere führt in meinen Augen nur zu Chaos und Unzufriedenheit auf allen Seiten.

Ein Blocken der Dolmetsch- und Übersetzungsübungen ist unseres Erachtens nicht wirklich möglich und auch nicht zielführend: Immerhin würde damit faktisch das gesamte Master-Studium erst zwei Monate später anfangen, und in dieser wesentlich verkürzten Zeit könnten wohl kaum die nötigen Inhalte vermittelt werden. Außerdem ist es logistisch wohl kaum machbar, Dutzende Übungen (aus 14 Sprachen) derart zu blocken.

Am einfachsten - für alle Beteiligten - wäre es wahrscheinlich wirklich, wenn die Fertigwerdenden bereits MA-Übungen besuchen dürften; das wird aber fast sicher nicht möglich sein, weil uns die Studienpräses bei unserem Termin letztes Semester zu verstehen gegeben hat, dass es gesetzlich nicht möglich ist, ein Master-Studium zu besuchen, wenn man das Voraussetzungsstudium nicht abgeschlossen hat. Diese Lösung ließe sich also zumindest bei der SPL alleine nicht durchsetzen, weil die dem Gesetz Folge leisten will.

Eine - kleine - Verbesserung wäre möglicherweise, zumindest ein bis zwei Dolmetsch-Übungen für Deutsch-Englisch ab Dezember zu blocken, da diese Sprachkombination am verbreitetsten ist. Allerdings würde das natürlich allen, die Englisch nicht in der Sprachkombination haben, nicht helfen.

Habt ihr Lösungsvorschläge?

Zur Forschungsmethodik-VO: Das müssen wir auch mit der SPL besprechen. Eigentlich müsst ihr bei der Prüfung im MA inskribiert sein, andererseits seid ihr aber theoretisch schon das ganze Semester im MA, wenn ihr euch bis November inskribiert. Wir können euch daher leider noch keine eindeutige Antwort geben, werden aber selbstverständlich nach einer suchen. smile
Kaja
#17 Gepostet : Donnerstag, 27. August 2009 15:58:58


Posts: 98
Mitglied seit: 28.08.2008
Ja bitte, das wär toll, wenn ihr mit der SPL das mit der VO Foschungsmethodik lösen könntet und dann hier posten könntet! Vielen Dank, liebe Stv!!
Europaliebende
#18 Gepostet : Mittwoch, 2. September 2009 11:43:18


Posts: 19
Mitglied seit: 05.03.2009
Ein weiteres Problem ist auch dass die Vorlesungen "Einführung in die Dolmetschwissenschaft" und "Berufskunde: Dolmetschen" scheinbar nur im Wintersemester gelesen werden; da bleibt für Studenten, die im Sommersemester mit dem Dolmetsch-Master anfangen, nicht mehr viel übrig...
ugo
#19 Gepostet : Montag, 7. September 2009 18:09:57


Posts: 49
Mitglied seit: 17.10.2008
Kaja schrieb:
Danke, dass ihr so schön aufgelistet habt, welche LVs wir im 1.Semester besuchen können! Das ist eine große Hilfe für mich.
Ich werde den MA Übersetzen machen, kann mich aber erst im November (sag ich jetzt mal) inskribieren, wegen der PIK. Aber die VO Forschungsmethodik zum Beispiel findet nur an einem Tag statt, und zwar Anfang Oktober. Jetzt bin ich da offiziell noch keine MA-Studentin... kann ich mich trotzdem reinsetzen und am Ende die Prüfung machen, wenn ich mich im November noch inskribiere? Weil für die VO anmelden kann ich mich ja auch nicht über Univis, weil ich noch nicht inskribiert bin.
Ich will nämlich nicht den ganzen Tag in der VO sitzen und dann darf ich sowieso nicht zur Prüfung antreten oder so.

Kann mir das jemand beantworten?


Kann das nicht mit Sicherheit beantworten, aber wir hatten vor einigen Semestern bei der VO Institutionelle Kommunikation (bei Kadric/Yvon) eine ähnliche Situation. VO war in 2 Teile unterteilt; für den 1. Teil war der 1. Prüfungstermin im November, wo viele Studierende wegen der Bakk-Prüfung noch nicht offiziell im Master-Studium waren. Kadric hat zum 1. Prüfungstermin im November nur jene antreten lassen, die schon offiziell im Master-Studium waren, die anderen konnten erst zum 2. Termin Ende Jänner antreten. Die VO besuchen durften aber alle.
Roland
#20 Gepostet : Donnerstag, 10. September 2009 14:31:00




Posts: 1.017
Mitglied seit: 26.01.2009
Neuigkeiten

Wir hatten heute unser Treffen mit der SPL. Es gibt sehr gute Neuigkeiten.

Es gibt eine Lösung für alle, die jetzt im September zur Bakk- oder PIK-Prüfung antreten.

Voraussetzungen dafür:
- bis 30. November für den MA (Dolmetschen oder Übersetzen) inskribiert sein (also die Prüfung bestanden haben, das Bakk- oder BA-Studium abgeschlossen haben (Antrag stellen!) und euch dann gleich uminskribieren)
- die Basiskompetenz Dolmetschen Anfang Dezember positiv absolvieren (wenn ihr Dolmetschen studiert)


Das Ganze wird ähnlich gehandhabt wie vor dem Sommersemester 2009 – ihr könnt die Übersetzen- und Dolmetschen-Übungen besuchen – Details dazu erläutern wir (mündlich lächel) in einer Translationsrunde am Mittwoch, dem 16. September, um 17 Uhr. Bitte teilt das auch euren Mitstudierenden mit, die von dem Problem betroffen sind, damit wirklich alle wissen, wie die Lösung jetzt aussieht.
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